Rehabilitationssport unterscheidet sich vom allgemeinen (und Behinderten-) Sport dadurch, dass er ärztlich verordnet wird, in Übungsgruppen mit dafür speziell ausgebildeten Übungsleitern und mit ärztlicher Betreuung stattfindet und im allgemeinen für einen beschränkten Zeitraum durchgeführt wird, so lange wie es erforderlich ist, körperliche Defizite durch Krankheit und /oder Behinderung so weit auszugleichen, dass weitere Übungen in Eigenverantwortung durchgeführt werden können. Die Kosten werden von den Leistungsträgern (u. a. Krankenkassen, Berufsgenossenschaften, Rentenversicherung) übernommen. Seit Inkrafttreten des SGB IX zum 1. Januar 2001 besteht ein Rechtsanspruch auf Kostenübernahme für den Rehabilitationssport. Bis zu diesem Zeitpunkt war die Kostenübernahme eine Ermessensleistung. Rehabilitationssportler werden oft später im Behindertensport aktiv.
( aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie )
"Rehabilitationssport wirkt mit Mitteln des Sports und sportlich ausgerichteter Spiele ein. Ziele sind die Ausdauer und Kraft zu stärken, die Koordination und Flexibilität zu verbessern und das Selbstbewusstsein zu stärken." (3.2 / 3.3. der Rahmenvereinbarung)
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